Konzerne, die sich die Möglichkeit einräumen wollen, ihren Kunden von Zeit zu Zeit eine Preiserhöhung aufs Auge zu drücken, müssen sich auf diese entsprechend vorbereiten.

Preiserhöhungen müssen in der Regel nicht nur gut begründet werden, auch die Möglichkeit, dass diese stattfinden können, sollte in den Nutzungsbedingungen der Unternehmen bereits vermerkt sein. Am besten nicht nur mit dem Satz „Vielleicht erhöhen wir von Zeit zu Zeit die Preise“, sondern unter Verweis auf konkrete Kriterien, die eine Preiserhöhung nach sich ziehen. Zudem müssen betroffene Kunden der Preiserhöhung zustimmen.

So in etwa, lassen sich die Ergebnisse der rechtlichen Auseinandersetzungen zusammenfassen, die Verbraucherschützer der deutschen Verbraucherzentralen in den zurückliegenden Monaten mit dem Musik-Streaming-Dienst Spotify und dem Videostreaming-Dienst Netflix erstritten haben. ifun.de berichtete:

Netflix-Urteil: Willkürliche Preisanpassungen sind unzulässig

Berufungen zurückgewiesen

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband heute mitgeteilt hat, hat das Berliner Kammergericht nun für eine erneute Schlappe der beiden Streaming-Anbieter gesorgt und die Berufungen von Spotify und Netflix zurückgewiesen.

die zugehörigen Urteile und auch die vorangegangenen Urteile in beiden Fällen hat die Verbraucherzentrale jetzt veröffentlicht und bietet diese auf ihrem Server zum Download an.

PDF-Downloads

Preisanpassungsklausel für Netflix-Abos ungültig
Urteil Kammergericht Netflix
Klausel für Preisanpassungen bei Spotify unwirksam
Urteil Kammergericht Spotify

„Stärkung der Verbraucherrechte“

Jana Brockfeld, beim Verbraucherzentrale Bundesverband in der Rechtsdurchsetzung aktiv, wertet die Entscheidung des Kammergerichts als effektive Stärkung der Verbraucherrechte.

Brockfeld zufolge könnte das Urteil das Aus für einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten. Das Kammergericht Berlin habe eine Entscheidung im Interesse der Verbraucher getroffen und die Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix als klar rechtswidrig eingestuft.

Zukünftig gilt: Streaming-Dienste wie Netflix und Spotify müssen vor Preiserhöhung die Zustimmung ihrer Kunden einholen und dürfen die Preise nicht einseitig anpassen.

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