Das Bundesministerium des Inneren hat einen ersten Vorschlag für die im Rahmen der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung im Binnenmarkt eIDAS vorgegebene europäische Wallet-App vorgelegt. Das Angebot soll auf den Namen EUDI-Wallet hören (European Digital Identity) und in erster Linie eine zertifizierte und europaweit gültige digitale Ausweislösung darstellen. Ergänzend sollen EU-Bürger darin auch weiterführende Identitätsdaten und amtliche Dokumente speichern und verwalten können.

In dieser frühen Projektphase steht erstmal die grundlegende Architektur einer solchen Anwendung im Fokus. Der auf der Plattform OpenCoDE veröffentlichte Vorschlag will dabei die tragenden Aspekte Sicherheit, Datenschutz und positive Nutzererfahrung einbeziehen. Im Rahmen der Präsentation werden dort drei verschiedene Varianten für den Umgang mit den persönlichen Identitätsdaten gegenübergestellt und auf ihre Vor- und Nachteile hin analysiert.

Der aktuell präsentierte Stand der Entwicklungen dürfte vor allem Entwickler und Sicherheitsforscher ansprechen. Für Endnutzer sind die Ergebnisse dieser Projektphase noch zu abstrakt. Mit weiterführenden Informationen und Präsentationen ist im Frühjahr 2024 zu rechnen.

Hinter dem aktuellen Entwurf steht ein Projektteam des BMI und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), unterstützt von der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND GmbH) und der Bundesdruckerei GmbH. Ein enger Austausch mit der Öffentlichkeit ist den Projektverantwortlichen zufolge unbedingt erwünscht. Informationen zu den Möglichkeiten der Beteiligung finden sich auf der Projektseite eIDAS und der EUDI-Wallet.

Vielversprechende Idee – wenn die Umsetzung passt

Ein europaweiter Standard für eine persönliche digitale Brieftasche scheint von Grund auf erstmal keine schlechte Idee. Bei entsprechender Umsetzung könnten sich die damit verbundenen Möglichkeiten im eigenen Land wie auch bei Auslandsaufenthalten als komfortable Alternative zu den teils gnadenlos veralteten bisherigen Vorgehensweisen erweisen. Unsere schönste oder besser gesagt schlimmste Erfahrung in diesem Bereich war bislang, dass man bei einem Antrag ein digitalisiertes Dokument beifügen musste, das der Sachbearbeiter auf dem Rathaus dann ausgedruckt und anschließend wieder eingescannt hat, weil er es nicht direkt in sein System übernehmen konnte.

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