Neues Jahr, neue Gesetze: Wie jedes Jahr treten auch im Jahr 2024 neue Regelungen in Kraft. Wir haben die fünf wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer übersichtlich zusammengefasst. 

Im Jahr 2024 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Das gilt neben Verbrauchern vor allem auch für Arbeitnehmer. Während in einigen Branchen der Mindestlohn steigt, erhalten viele Beschäftigte auch aufgrund des höheren Grundfreibetrags 2024 mehr Geld.

Für Arbeitnehmer: Neue Gesetze im Jahr 2024

Außerdem können berufstätige Eltern künftig mehr Kinderkrankengeldtage in Anspruch nehmen. Die Inflationspräme läuft derweil Ende 2024 aus. Bis dahin haben Arbeitgeber noch die Chancen ihren Mitarbeitern steuerfreie Boni zu zahlen.

1. Mindestlohn steigt: In vielen Branchen gibt es mehr Geld

Zum 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn von zwölf Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Das heißt: Allen Beschäftigten haben das Recht auf den gleichen Mindestlohn. Er gilt nicht nur für Vollzeit- und Teilzeitangestellte, sondern auch für Minijobber.

Da der Mindestlohn und die Minijob-Obergrenze seit 2022 aneinander gekoppelt sind, steigt für sich auch die Verdienstgrenzen – und zwar von 520 auf 538 Euro pro Monat. Der Jahresverdient darf ab 2024 dementsprechend bei 6.456 Euro liegen.

2. Grundfreibetrag: Mehr Einkommen steuerfrei und höherer Kinderfreibetrag

Mehr „Netto“ vom „Brutto“: Das gilt ab dem 1. Januar 2024. Denn für Ledige steigt der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer von 10.908 auf 11.604 Euro. Für Verheiratet liegt er künftig bei 23.208 Euro. Heißt konkret: Bis zu diesen Grenzen bleibt das Einkommen steuerfrei.

Außerdem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag. Er liegt ab dem 1. Januar 2024 bei 6.384 Euro pro Kind für beide Elternteile. Zum vergleich: Im Har 2023 waren es noch 6.024 Euro. Bei getrennt lebenden Eltern setzt der Staat den halbe Freibetrag (3.192 Euro) an.

3. Bürgergeld: Regelsätze steigen

Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger bekommen ab Januar 2024 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten künftig beispielsweise 61 Euro mehr. Damit steigt der Satz auf 563 Euro im Monat. Jugendliche, die 14 bis 17 Jahre alt sind, haben ab 2024 einen Anspruch 471 statt 420 Euro.

Für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren steigt der Satz von 348 Euro auf 390 Euro. Bis zum sechsten Geburtstag steigt ervon 318 auf 357 Euro.

4. Kinderkrankengeld: 15 statt 10 Tage

Das Jahr 2024 hält auch für berufstätige und gesetzlich krankenversichert Eltern Verbesserungen bereit. Denn anstatt zehn Kinderkrankengeldtagen können sie künftig 15 in Anspruch nehmen. Für Alleinerziehende werden die  Kinderkrankengeldtage von 20 auf 30 Arbeitstage ausgeweitet.

Im Rahmen einer Corona-Sonderregelung, hatte jeder gesetzlich versicherte Elternteil Anspruch maximal 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld. Bei mehreren Kindern lag die Höchstgrenze sogar bei 65 Tagen. Die Regelung lief aber Ende 2023 aus. Eigentlich wäre die die Anzahl danach wieder auf zehn Tage pro Elternteil gefallen. Die Reduzierung wird nun aber etwa abgemildert.

5. Inflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus

Im September 2022 hatte die Bundesregierung das sogenannte dritte Entlastungspaket beschlossen. Es sollte die relativ hohe Inflationsrate ausgleichen. So umfasst es unter anderem die Möglichkeit, dass Unternehmen ihren Angestellten eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von maximal 3.000 Euro auszahlen dürfen.

Die Zahlung ist seit dem 26. Oktober 2022 möglich. Am 31. Dezember 2024 läuft die Regelung aus. Es steht Unternehmen dabei frei, ob sie den kompletten Betrag ausschöpfen, nur einen Teil oder verteilte Zahlungen vornehmen wollen. Eine Pflicht zur Auszahlung gibt es nicht.

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