Wenn ihr in Zukunft nach der Option „Mit Apple anmelden“ Ausschau haltet, weil eine App auch die Möglichkeit zur Anmeldung über Facebook, Google oder ähnliche Dienste bietet, kann diese Suche durchaus vergeblich sein. Apple revidiert seine bei der Einführung der Funktion gemachten Vorgaben und verpflichtet Entwickler nicht mehr dazu, den hauseigenen Dienst als Alternative zu den Login-Diensten der Konkurrenz anzubieten.

„Mit Apple anmelden“ wurde vor gut vier Jahren mit iOS 13 eingeführt. Apple wollte seine Kunden damit die Möglichkeit bieten, die persönliche Apple-ID als Basis für die Nutzung von anderen Angeboten zu verwenden. Vorbild hierfür waren die zumindest eine Zeit lang durchaus gefragten vergleichbaren Angebote von Unternehmen wie Facebook oder Google.

Benutzer geben Login-Hoheit ab

Wohl nicht zuletzt, um die Verfügbarkeit der Dienstleistung anzukurbeln, hatte Apple im Anschluss an die Einführung vom „Mit Apple anmelden“ eine neue Regel für Entwickler erlassen, der zufolge die neue Option zwingend auch angeboten werden müsse, wenn sie Nutzern vergleichbare Angebote der Konkurrenz in ihre Apps integrieren.

Ob dieser Zusatzaufwand für die betroffenen Entwickler Früchte getragen hat, ist nicht bekannt. Apple hat keine Zahlen die Nutzung der Dienstleistung betreffend veröffentlicht. Ein großer Haken bei all diesen Login-Diensten ist die Tatsache, dass man das jeweilige Benutzerkonto damit quasi an einen anderen Hersteller bindet, anstatt die direkte Hoheit über den Zugang zu halten.

„Gleichwertiger Dienst“ als Alternative

Apple hat jetzt in seinen Entwickler-News angekündigt, dass die Verpflichtung zur Integration von „Mit Apple anmelden“ fortan nicht mehr besteht. Man wolle auf diese Weise mehr Flexibilität bei den Anmeldeoptionen in Apps ermöglichen. Allerdings wollen wir nicht ausschließen, dass Apple hier lediglich einem Konflikt mit gesetzlichen Auflagen aus dem Weg gehen will. Die Begründung liest sich nämlich so, dass man wenn man Anmeldedienste von Drittanbietern integriert hat zwar nicht mehr zwingend „Mit Apple anmelden“ verwenden muss, stattdessen aber einen „gleichwertigen datenschutzorientierten Anmeldedienst“ offerieren muss – was auch immer Apple darunter versteht.

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