Zu dem Schluss, dass die Einführung von Werbeunterbrechungen bei dem Video-Streaming-Dienst Prime Video gegen geltendes Recht verstößt, kam vor wenigen Tagen bereits die Stiftung Warentest, die seit kurzem einen Musterbrief zum Thema (RTF-Datei) anbietet.

Nach Bewertung der Warentester gleicht die Einführung der Werbeunterbrechung einer Preiserhöhung und benötigt daher das aktive Einverständnis der Bestandskunden.

Stiftung Warentest: Prime-Werbung wohl rechts­widrig

Verbraucherschützer schließen sich an

In die gleiche Kerbe haut nun auch der Verbraucherzentrale Bundesverband, der ebenfalls der Ansicht ist, dass Amazon eine so wesentliche Vertragsänderung nicht einfach einseitig durchsetzen kann.

Auch aus Sicht der Verbraucheranwälte müsste Amazon die Zustimmung seiner Kunden einholen, wenn laufende Verträge um ergänzende Werbeunterbrechungen erweitert werden. Zwar will Amazon nur wenige Minuten Werbung pro Stunde ausspielen, will diese jedoch auch allen zahlenden Bestandskunden zumuten, die bislang überhaupt keine Werbeunterbrechungen zu Gesicht bekommen haben.

Wieder werbefrei für 2,99€/Monat

Wie berichtet, wird Amazon zur Einführung der Werbeunterbrechungen am 5. Februar eine kostenpflichtige Zusatzoption anbieten, mit der sich Kunden die Reklame wieder wegkaufen können. Die Kosten für die Zusatzoption liegen bei drei Euro pro Monat.

Verbraucherzentrale reicht Klage ein

Ramona Pop aus dem Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband macht deutlich, dass man es nicht zulassen dürfe, dass Amazon seine Prime-Video-Kunden ohne deren Zustimmung mit signifikanten Vertragsänderungen konfrontiert. Pop betont, dass ein solches Vorgehen eine Verletzung des Verbraucherrechts darstelle, da die Zustimmung der Nutzer erforderlich sei, sobald diese von erheblichen Änderungen betroffen sind.

Vor Gericht will der Verbraucherzentrale Bundesverband jetzt die Ansicht vertreten, dass Kunden von Prime Video das Recht behalten müssen, die werbefreie Version zum ursprünglich vereinbarten Betrag zu nutzen.

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