Das neue Organspende-Register wird seinen Dienst am 18. März 2024 aufnehmen und soll ab dann unter der Webadresse organspende-register.de erreichbar sein. Der Start der neuen Datenbank erfolgt nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit schrittweise.
Bild: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Mit eID und GesundheitsID
Direkt zum Auftakt des Digitalisierungs-Projektes soll es möglich sein, eine verbindliche Erklärung zur Organ- und Gewebespende mit Hilfe der eID-Funktion zu hinterlegen. Wer über entsprechend moderne Personaldokumente verfügt, wird sich dann mit der AusweisApp identifizieren und seine Präferenzen im neuen Register vermerken können.
In einem zweiten Schritt, voraussichtlich ab Sommer 2024, sollen dann auch die Entnahmekrankenhäuser in der Lage sein, die im Register hinterlegten Erklärungen abzurufen.
Im Herbst 2024 soll das Portal dann noch um eine zusätzliche Möglichkeit der Authentifizierung erweitert werden. Geplant ist der Login mit der so genannten GesundheitsID, die es Versicherten erlauben wird, die Apps ihrer Krankenkassen zur Erklärung der Organspende-Bereitschaft zu nutzen. Anfang 2025 soll dann die Anbindung an „behördlich zugelassene Gewebeeinrichtungen“ folgen.
Ab 2024 verpflichtend: Erste Krankenkassen bieten GesundheitsID per App
Weg vom Papierausweis
Das neue Portal soll die Organspendeausweise langfristig überflüssig machen, die sich etwa bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellen lassen. Die Nutzung des neuen Organspende-Registers ist freiwillig und kostenlos, zudem lassen sich getätigte Eintragungen jederzeit ändern und widerrufen.
Bild: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Aufgebaut wird das neue Organspende-Register vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das damit einen Auftrag des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2020 ausführt. Der Bundestag hatte im Januar 2020 mit seinem Gesetz zur „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ die so genannte „Entscheidungslösung“ beschlossen.