In einer neu eingereichten Sammelklage wird Apple vorgeworfen, die eigenen iCloud-Preise so hoch angesetzt zu haben, dass der Dienst fast reinen Profit abwirft. Wie Bloomberg Law berichtet, beschuldigen die Kläger Apple, „den Wettbewerb zu manipulieren“, indem man nur iCloud erlaube, Geräte-Backups und andere Speicheranforderungen zu verwalten.

„Besitzer von Apple-Geräten erhalten 5 GB kostenlosen iCloud-Speicherplatz, aber wie Apples iCloud-Umsätze belegen, finden die meisten User dies unzureichend für ihren Speicherbedarf und kaufen einen zusätzlichen iCloud-Speicherplan“, heißt es in der Klage. Die kostenlose Version von iCloud ist auf 5 GB Speicherplatz beschränkt – und dass seit der Einführung von iCloud auf der WWDC 2011. Damals hatte noch Steve Jobs den Cloudspeicherdienst präsentiert.

Der Schwerpunkt der Klage basiert auf der Tatsache, dass iPhone-User nur eine Option haben, wenn es um vollständige Gerätesicherungen geht – und diese Option ist Apples eigener iCloud-Dienst. iCloud bietet nur 5 GB kostenlosen Speicherplatz, die Speicheranforderungen sind mit immer größer werdenden internen iPhone-Speichern mit bis zu 1 TB allerdings deutlich gewachsen. In der Klage heißt es:

„Dennoch verlangt Apple willkürlich, dass die Besitzer von Mobilgeräten iCloud für die Sicherung bestimmter Dateitypen nutzen – vor allem für Geräteeinstellungen sowie für Apps und App-Daten (‚Restricted Files‘). Für andere Dateitypen – z. B. Fotos und Videos (‚zugängliche Dateien‘) – können die Besitzer von Apple-Mobilgeräten aus anderen Cloud-basierten Speicheranbietern wählen, die auf dem Markt vertreten sind, darunter Google Drive, Sync.com, pCloud und andere.“

Auf diese Weise, so die Kläger, „hindert Apple konkurrierende Cloud-Plattformen daran, eine Full-Service-Cloud-Lösung anzubieten, die mit iCloud konkurrieren kann“. So kann Apple den kostenlosen iCloud-Speicher auf 5 GB begrenzen und weiß, dass die meisten Menschen ein Abonnement abschließen und für mehr Speicherplatz bezahlen müssen, nur um ihre Geräte zu sichern.

„Es gibt keine technologische oder sicherheitstechnische Rechtfertigung dafür, dass Apple die Nutzung von iCloud für eingeschränkte Dateien vorschreibt“, heißt es weiter in der Klageschrift. „Apple macht diese Unterscheidung nur, um den Wettbewerb einzuschränken und sein iCloud-Produkt gegenüber konkurrierenden Cloud-Plattformen zu bevorzugen.“

Der Hauptkläger wird von der Anwaltskanzlei Hagens Berman vertreten, die auch hinter einer Reihe von Sammelklagen gegen Apple steht. Vor allem hat die Kanzlei die Sammelklage gegen Apple wegen Preisabsprachen bei Apple Books in Höhe von 560 Millionen Dollar betreut. Personen mit Wohnsitz in den USA, die iCloud-Speicher erworben haben und sich möglicherweise der Klage anschließen möchten, können dies über ein Formular auf der Website von Hagens Berman tun. Für deutsche Apple-Kunden und -Kundinnen ist dies nicht möglich.

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