Die Europäische Kommission hat ein zweites Verfahren gegen den Kurzvideo-Dienst TikTok eröffnet und stützt sich dabei erneut auf den Digital Services Act (DSA), der als eines von zwei neuen europäischen Digitalgesetzen Anfang des Jahres in Kraft getreten war.

Nachdem es im ersten förmlichen Verfahren gegen den TikTok-Eigner ByteDance vor allem um Jugendschutz, Werbetransparenz und die „suchterzeugende Gestaltung“ der offiziellen TikTok-App ging, konzentriert sich das zweite nun auf mögliche Verstöße bei der Einführung der neuen App „TikTok Lite“ in Frankreich und Spanien.

Im Februar: Erstes Verfahren gegen TikTok eingeleitet

„TikTok Lite“ im Visier

So sehen die neuen Digitalgesetze eigentlich vor, dass große Online-Plattformen vor der Einführung neuer Angebote und Funktionen, die mit bedeutenden systemischen Risiken einhergehen (könnten), einen Risikobewertungsbericht vorlegen müssen, der Vorschläge beinhaltet, wie den ausgemachten Risiken begegnet werden könnte.

Diese Sicherheitsvorkehrungen fehlten vor der Einführung von TikTok Lite in den ersten europäischen Märkten offenbar. Sorge bereitet der Europäischen Kommission das so genannte „Task and Reward Program“ von TikTok Lite, das Benutzer belohnt, wenn diese Videos anschauen oder Freunde einladen.

Kommission sieht Suchtgefahr

TikTok Lite sei ohne gründliche Risikoprüfung eingeführt worden. Besonders problematisch sind das mögliche Suchtpotenzial und das Fehlen wirksamer Altersverifikationsmechanismen, was insbesondere Kinder gefährden könnte.

Die jetzt angestoßene Untersuchung konzentriert sich nun darauf, ob TikTok die Pflichten des DSA erfüllt hat, und hat TikTok aufgefordert den Risikobewertungsbericht und weitere Informationen nachzureichen. Reagiert das Unternehmen nicht, drohen Strafen von bis zu 1 Prozent des jährlichen, weltweiten Umsatzes.

Die Kommission erwägt vorläufige Maßnahmen, einschließlich der Aussetzung des Belohnungsprogramms in der EU, bis die Sicherheit bewertet worden ist. TikTok wurde eine Frist bis zum 24. April eingeräumt, um sich gegen die im Raum stehenden Vorwürfe zu verteidigen.

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