Die Auseinandersetzung um die Nachrichten-Applikation „Newszone“ des Südwestrundfunks (SWR) geht in die nächste Runde. Wie die Deutsche Presseagentur beim Landgericht Stuttgart in Erfahrung gebracht hat, liegt vor Gericht ein neuer Antrag der Zeitungsverlage auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Nachrichten-Anwendung für junge Leute vor.

Die Verleger wollen mit ihrem Vorgehen einen Neustart des Angebotes mit juristischen Mitteln verhindern und reagieren damit auf die kürzlich vorgenommene Reaktivierung des Angebotes durch den SWR. Trotz des noch ausstehenden Urteils hatte der Sender sein Online-Angebot Mitte März wieder freigegeben – die iPhone-Anwendung ist inzwischen auch wieder in den App Store zurückgekehrt und kann trotz des noch laufenden Verfahrens wieder aus Apples Software-Kaufhaus geladen werden.

Rechtsstreit läuft seit 2022

Der SWR befindet sich seit Anfang 2022 in einem rechtlichen Disput über das Nachrichtenangebot „Newszone“. Die klagenden Verleger, die im Bundesverband der Zeitungsverleger (BDZV) organisiert sind, stören sich an der textbasierten Gestaltung der Anwendung und üben die selbe Kritik, mit der auch schon 2016 gegen die Tagesschau-App ins Feld gezogen wurde.

Die Verleger argumentieren, dass die kostenfreie, gebührenfinanzierte App zu presseähnlich sei und somit in unzulässige Konkurrenz zu den privatwirtschaftlichen Zeitungen trete.

Statt dem Online-Angebot des SWR mit attraktiveren Alternativen zu begegnen, versucht man sich der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz nun auf dem Rechtsweg zu entledigen.

Der SWR hat seinerseits erklärt, den Antrag der Verleger in rechtlicher Hinsicht zu prüfen, um fristgerecht darauf reagieren zu können. Bis dahin werden App und Webseite der jungen Zielgruppe ohne Einschränkungen zur Verfügung gestellt.

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