In Reaktion auf das von der Europäischen Kommission im Juni eingeleitete Untersuchungsverfahren hat Apple weitere Anpassungen an seinen Richtlinien für App-Entwickler vorgenommen. Der EU gingen die zuvor von Apple gemachten Zugeständnisse nicht weit genug, da Apple durch seine Vorgaben Entwickler behindert und somit gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) verstoßen habe.

Die nun zusätzlich von Apple angekündigten Maßnahmen sehen vor, dass Entwickler die Möglichkeit haben, Kaufangebote an einem von ihnen gewählten Zielort zu bewerben. Dies kann ein alternativer App-Marktplatz, eine andere App oder eine Website sein, die außerhalb der App oder auch über eine in der App erscheinende Webansicht aufgerufen werden kann. Zuvor hatte Apple den Entwicklern hier nur minimalen Spielraum gewährt und beispielsweise ausschließlich die Verlinkung ihrer eigenen Webseiten zugelassen.

Damit verbunden dürfen Entwickler innerhalb ihrer Apps fortan auch Informationen über Preise von Abonnements oder anderen Angeboten bereitstellen, die nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb ihrer Apps verfügbar sind – inklusive einer Anleitung, wie man diese Angebote außerhalb der App abonniert.

Generell streicht Apple in diesem Zusammenhang auch die meisten Vorgaben, die Art und Weise der innerhalb der Apps verwendeten externen Links betreffend. So sind, anders als bisher, auch Links mit zusätzlichen Parametern und Weiterleitungen erlaubt.

Apple zufolge sollen die neuen Bedingungen im Herbst in Kraft treten. Die Anpassungen seien Teil von Apples Bemühungen, um den Vorschriften der Europäischen Union zu entsprechen und den Entwicklern gleichzeitig erweiterte Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, ihre Angebote zu bewerben und zu verkaufen.

Apple-Gebühren auch bei externen Käufen

Apple hat damit verbunden auch das Gebührenmodell für Entwickler überarbeitet. Mithilfe der sogenannten „Initial Acquisition Fee“ möchte Apple auch eine Provision von den außerhalb des eigenen App Store generierten Umsätzen erhalten. Hier werden für alle Verkäufe von digitalen Waren und Dienstleistungen, die der Kunde auf beliebigen Plattformen tätigt, innerhalb von zwölf Monaten nach einer Erstinstallation 5 Prozent fällig. Diese Gebühr soll den Wert widerspiegeln, den der App Store bietet, wenn Entwickler darüber Kontakt zu Kunden in der EU erhalten.

Ergänzend wird eine „Store services fee“ in Höhe von 20 Prozent berechnet, die innerhalb von zwölf Monaten nach einer Installation (dazu zählen auch Updates oder Neuinstallationen) auf alle digitalen Verkäufe und Dienstleistungen anfällt. Auf diese Weise soll Apple zufolge der Aufwand vergütet werden, den Apple mit dem Betrieb des App Store hat. Diese Gebühr wird für Teilnehmer am Small Business Programm von Apple auf 7 Prozent reduziert.

Die umstrittene Core Technology Fee bleibt gemäß den neu von Apple veröffentlichten Regeln weiterhin bestehen.

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