Apple hat gestern alle Entwickler, die Apps in der EU veröffentlichen, daran erinnert, dass sie künftig ihren sogenannten „Händler-Status“ mitteilen müssen, damit ihre Apps weiterhin im EU-App-Store gelistet werden können. Zu den Angaben zählen Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse der Entwickler, die Apple dann auf der App-Store-Seite des Entwicklers anzeigt.
Der Digital Services Act (DSA) der EU verlangt von Apple, Händlerinformationen aller Händler, in diesem Fall App-Entwickler, die zahlungspflichtige Apps anbieten, zu überprüfen und anzuzeigen, wenn diese Apps im europäischen App Store vertreiben wollen. Diese Kontaktinformationen werden dann auf der App-Store-Seite des Entwicklers öffentlich einsehbar sein. Die Regelung gilt dabei für alle Entwickler, die Apps gegen Geld anbieten, auch ungeachtet deren Größe.
Vor allem kleineren Entwicklern und Unternehmen stößt diese Anforderung unangenehm auf, denn sie verfügen unter Umständen bisher über keine Geschäftsadressen und Geschäfts-Telefonnummern und müssten daher ihre persönlichen Kontaktdaten angeben. Da die Anzeige der Daten allerdings eine Anforderung des DSA der EU ist, muss Apple diesen Vorgaben Folge leisten.
Änderung tritt dem 16. Oktober in Kraft
Die Regelung zum Händler-Status tritt zum 16. Oktober 2024 in Kraft. Von da an wird Apple beim Einreichen einer App den Händler-Status der Entwickler verlangen. Die dazu benötigten Informationen müssen bereits im Vorfeld bei Apple zur Überprüfung eingereicht werden. Am 17. Februar 2025 werden dann alle Apple ohne Händler-Status aus dem App Store der EU entfernt, bis der Status nachgereicht oder überprüft wurde.
Apple hat auf seiner Developer-Webseite alle Informationen zu dem Thema zusammengetragen. Entwickler können dort genauer nachlesen, wer als Händler gilt und somit die Kontaktdaten angeben muss.
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