In zwei Monaten, zum 16. Oktober 2024, treten neue Regelungen für App-Entwickler im europäischen Raum in Kraft. Verantwortlich sind die neuen Digitalgesetze der EU, die Plattformen wie dem Apple App Store strengere Vorgaben auferlegen.
Apple hat Entwickler, die ihre Anwendungen im EU-Raum vertreiben, nun daran erinnert, dass diese ihren Status als „Händler“ angeben und entsprechende Kontaktinformationen im App Store hinterlegen müssen. Diese Informationen sollen zukünftig auf den App Store-Seiten der jeweiligen Anwendungen für alle Nutzer sichtbar sein – ifun.de berichtete bereits im April:
App Store: Gewerblich tätige Entwickler müssen mehr Informationen preisgeben
Entwickler, die unsicher sind, ob sie unter die Definition eines „Händlers“ fallen und entsprechende Daten bereitstellen müssen, können sich auf dieser Apple-Webseite weitergehend informieren. Dort stellt Cupertino weitere Details und Hintergründe zur Verfügung.
Kontaktdaten weltweit sichtbar
Als „Händler“ gelten gemäß den neuen Regelungen all jene Entwickler, die durch den Vertrieb ihrer Apps Einnahmen erzielen – sei es durch einmalige Kaufpreise oder durch In-App-Käufe. Von den neuen Anforderungen sind daher sowohl große Entwicklerstudios als auch unabhängige Entwickler und kleine Unternehmen betroffen. Für viele dieser kleineren Akteure könnte die Umsetzung der Vorgaben jedoch eine besondere Herausforderung darstellen, da diese möglicherweise keine Geschäftsadressen oder -telefonnummern besitzen und stattdessen private Kontaktdaten angeben müssten.
Apps ohne Kontaktdaten werden entfernt
Apple wird spätestens ab dem 16. Oktober 2024 voraussetzen, dass Entwickler ihren Händlerstatus und die damit verbundenen Kontaktinformationen angeben, um weiterhin App-Updates einreichen zu können. Sollten Entwickler diese Informationen bis zum 17. Februar 2025 nicht bereitstellen, werden ihre Apps aus dem europäischen App Store entfernt und erst nach Vorlage und Überprüfung der entsprechenden Daten wieder zugelassen.