Apple hat beim zuständigen Gericht der Europäischen Union offiziell Berufung gegen die im März verhängte Strafe über 500 Millionen Euro eingelegt. Das Unternehmen sieht in der Entscheidung der EU-Kommission einen Eingriff, der weit über die Vorgaben des Digital Markets Act (DMA) hinausgeht. Apple moniert unter anderem, dass die Kommission Apple das zu verfolgende Geschäftsmodell zu detailliert vorschreibe und laufend verändere.

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„Beispiellose Geldstrafe“

„Wir haben heute Berufung eingelegt, weil wir der Überzeugung sind, dass die Entscheidung der Europäischen Kommission – und die beispiellose Geldstrafe – weit über das hinausgehen, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Wie wir in unserer Berufung darlegen werden, schreibt die Europäische Kommission uns vor, wie wir unseren Store zu betreiben haben, und erzwingt Geschäftsbedingungen, die verwirrend für Entwickler:innen und nachteilig für Nutzer:innen sind. Wir haben diese Maßnahmen umgesetzt, um tägliche Strafzahlungen zu vermeiden, und werden die Fakten vor Gericht darlegen“, so Apple in einer Stellungnahme gegenüber ifun.de.

Im Zentrum des Rechtsstreits stehen zwei Punkte: Zum einen die sogenannte Store Services Fee, also das Entgelt, das Entwickler an Apple für die Nutzung von App-Store-Diensten entrichten. Die EU hatte die grundsätzliche Gebühr akzeptiert, jedoch gefordert, dass Entwickler einzelne Dienste abwählen können und dafür eine niedrigere Gebühr zahlen. Diese Vorgabe zwang Apple dazu, das Modell zu staffeln und Funktionen wie Suche und Kategorisierung teilweise aus dem Grundpaket zu lösen. Aus Sicht Cupertinos entstand dadurch ein System, das unnötig kompliziert sei und in dieser Form in keinem anderen App-Marktplatz existiere.

Streit über Definition von „Steering“

Zum anderen geht es um die Frage, was unter sogenanntem „Steering“ zu verstehen ist. Ursprünglich bedeutete dies, dass App-Anbieter auf eigene Webseiten verlinken dürfen, um dort eigene Bezahlsysteme anzubieten. Apple hat dies nach eigenen Angaben bereits 2023 ermöglicht.

Die EU hat den Begriff jedoch inzwischen ausgeweitet und auch Werbung für alternative Zahlungsanbieter innerhalb der App sowie Links zu anderen App-Marktplätzen unter diese Regel gefasst. Apple hält diese Auslegung für gesetzlich nicht gedeckt und sieht sich dadurch zu weitreichenden technischen und geschäftlichen Anpassungen gezwungen.

Eine Stellungnahme der Europäischen Kommission zum aktuellen Einspruch steht noch aus. Zuvor hatte sie jedoch bereits erklärt, dass die bisherigen Maßnahmen von Apple nicht ausgereicht hätten, um dem DMA in vollem Umfang zu entsprechen.

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