Heute früh haben wir darüber berichtet, dass Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken jetzt auch mit dem iPhone kontaktlos bezahlen und dabei anstatt Apple Pay eine in der VR Banking App hinterlegte digitale Girokarte verwenden können. Passend dazu kommt nun eine Meldung aus der Schweiz. Die dortige Wettbewerbskommission COMCO will prüfen, ob Apples Vorgaben hinsichtlich der Nutzung der NFC-Schnittstelle mit dem Schweizer Kartellrecht vereinbar sind.
Ähnlich wie wir es von den Auseinandersetzungen zwischen der EU-Kommission und Apple kennen, will auch die Schweizer Wettbewerbsbehörde untersuchen, ob Anbieter von Zahlungs-Apps bei kontaktlosen Zahlungen im stationären Handel unter den gegebenen Voraussetzungen wirksam mit Apple Pay konkurrieren können. Die Behörde hat zu diesem Zweck eine förmliche Untersuchung eingeleitet.
Die Schweizer Wettbewerbshüter haben dabei offenbar ebenfalls die von Apple gepflegte Struktur des iPhone-Ökosystems im Visier und bemängeln, dass Apple seine Geräte ausschließlich mit dem eigenen Betriebssystem betreibt und auf diesem Weg den Zugang zur standardisierten Funktechnik NFC vollständig kontrolliert.
Zugeständnisse womöglich nicht ausreichend
Die Behörde orientiert sich dabei an den von Apple im vergangenen Jahr gegenüber der EU-Kommission gemachten Zusagen bezüglich der NFC-Nutzung. Apple hat zwar im Anschluss daran auch Schweizer App-Anbietern Zugriff auf die NFC- und Secure-Element-Technologien im iPhone gewährt, allem Anschein nach jedoch nicht in der gleichen Weise, wie dies in der EU der Fall ist.
Mithilfe der nun gestarteten Vorabprüfung will die Schweizer Wettbewerbsbehörde klären, ob die für die dortigen Entwickler geltenden Bedingungen den Anforderungen des Schweizer Wettbewerbsrechts genügen.
Im Rahmen der Untersuchung werden zunächst nur Marktinformationen und Einschätzungen gesammelt. Auf dieser Basis wird dann entschieden, ob aus der Vorabprüfung ein formelles Verfahren wird.
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