Die Europäische Kommission hat den Onlinedienst TikTok unter die Lupe genommen und hält als vorläufiges Ergebnis fest, dass TikTok gegen Vorgaben des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) verstoßen haben könnte. Beanstandet wird vor allem das Design der Plattform, das nach Ansicht der Kommission einen suchterregenden Charakter hat. Beispielhaft nennt die Behörde Funktionen wie das endlose Scrollen, automatisch startende Videos, Push-Benachrichtigungen sowie stark personalisierte Empfehlungsmechanismen.

Bei ihrer Untersuchung kam die Kommission zu dem Schluss, dass TikTok die Risiken dieser Funktionen nicht ausreichend berücksichtigt hat. Dies betreffe mögliche Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit der Nutzer, insbesondere von Minderjährigen und anderen besonders schutzbedürftigen Gruppen. Das System sei so konzipiert, dass Nutzer die App stetig mit neuen Inhalten „belohnt“ werden und die Anwendung deshalb länger als beabsichtigt verwenden. Wissenschaftliche Studien deuteten darauf hin, dass dies zu zwanghaftem Verhalten führen und die Selbstkontrolle beeinträchtigen kann.

Zweifel an Schutzmaßnahmen

Die Kommission ist der Ansicht, dass die bisher von TikTok getroffenen Maßnahmen zur Risikominderung nicht ausreichend sind. So ließen sich beispielsweise Zeitlimits leicht umgehen. Eltern müssten zusätzlichen Aufwand betreiben und technisches Wissen mitbringen, um die vorhandenen Kontrollmöglichkeiten sinnvoll einzurichten.

Die Eltern-Einstellungen von TikTok

Aus Sicht der Kommission ist es daher erforderlich, dass TikTok grundlegende Aspekte des Angebots verändert. Dazu zählen Einschränkungen zentraler Designfunktionen, verbindliche Pausen bei längerer Nutzung sowie Anpassungen am Empfehlungssystem.

Mögliche Folgen für TikTok

Die Behörde betont, dass es sich um vorläufige Feststellungen handelt, die den Ausgang des Verfahrens nicht vorwegnehmen. TikTok erhält nun Gelegenheit zur Stellungnahme und kann Einsicht in die Untersuchungsunterlagen nehmen. Sollten sich die Einschätzungen der Kommission bestätigen, könnte ein formeller Verstoß festgestellt werden. In diesem Fall sieht das Gesetz Geldbußen vor, die sich an Schwere und Dauer des Verstoßes orientieren und bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen können.

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