Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Klage gegen die DHL Paket GmbH eingereicht. Das Verfahren wurde Anfang März beim Landgericht Köln angestoßen und richtet sich gegen eine Praxis bei der Zustellung von Paketsendungen. Nach Ansicht der Verbraucherschützer werden Empfänger derzeit faktisch dazu gedrängt, die offizielle „Post & DHL“-Applikation auf einem Smartphone zu installieren.
App-Pflicht unzulässig
Konkret geht es um Fälle, in denen Pakete nicht direkt zugestellt werden können und stattdessen in einer Packstation hinterlegt werden. Befindet sich die Sendung in einer Station, die ausschließlich per Smartphone gesteuert wird, können Empfänger ihre Lieferung nur über die Applikation öffnen. Ohne installierte Anwendung bleibt der Zugriff auf das Paket damit verwehrt.
Die Verbraucherschützer sehen darin einen unzulässigen Zwang zur Nutzung einer bestimmten digitalen Applikation. Mit der Klage soll erreicht werden, dass DHL diese Praxis künftig unterlässt.
Packstationen wurden umgebaut
Der Streit steht im Zusammenhang mit einer umfassenden Umstellung der Packstation-Infrastruktur. Die Deutsche Post arbeitet seit mehreren Jahren daran, ihre Automaten stärker auf die Nutzung per Smartphone auszurichten. Bereits zuvor hatte das Unternehmen angekündigt, die „Post & DHL“-Applikation zur zentralen Schnittstelle für viele Funktionen der Packstationen zu machen.
Parallel dazu wurden ältere Automaten technisch angepasst. Bei zahlreichen Geräten entfernte der Betreiber Drucker, Scanner und Eingabefelder. Stattdessen erfolgt die Bedienung über eine Bluetooth-Verbindung zwischen Smartphone und Packstation. Der Nutzer öffnet das Fach über die Applikation, während die Station selbst kaum noch Bedienelemente besitzt.
Diese Entwicklung hatte bereits in der Vergangenheit Kritik ausgelöst. Datenschützer und Verbraucherschützer bemängelten, dass Menschen ohne Smartphone von der Nutzung ausgeschlossen werden könnten. Gleichzeitig argumentiert der Betreiber, dass die App-basierte Steuerung Abläufe vereinfacht und neue Funktionen ermöglicht.
Mit der aktuellen Klage rückt nun eine konkrete Zustellpraxis in den Mittelpunkt. Das Gericht in Köln muss klären, ob es zulässig ist, nicht zustellbare Pakete in Stationen zu hinterlegen, die nur über eine Smartphone-Applikation bedient werden können.
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