Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist im Zusammenhang mit seinen Klagen gegen App-Rabatte in Supermärkten erneut vor Gericht gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Discounter Penny weiterhin Rabatte bewerben darf, die eine App-Nutzung voraussetzen.

Die Klage wurde bereits im vergangenen Jahr von den Verbraucherschützern eingereicht. Anlass war die Print-Werbung für einen Preisnachlass in Höhe von 52 Prozent auf einen Fruchtjoghurt. Der Rabatt konnte jedoch nur erhalten werden, wenn man die Penny-App verwendet.

Gericht sieht keine Diskriminierung durch App-Rabatte

Das Oberlandesgericht Hamm sah den von den Verbraucherschützern unterstellten Sachverhalt der Diskriminierung allerdings nicht gegeben. Es sei keine „Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters“ feststellbar, dementsprechend sei die Bestimmung aus § 19 Abs. 1 AGG nicht verletzt und es liege weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Benachteiligung vor.

Um den Tatbestand der Diskriminierung zu erfüllen, müsse es ältere oder behinderte Menschen geben, die ein Interesse hätten, die App zu nutzen, dies aber aus Altersgründen oder wegen einer Behinderung nicht könnten. Die klagenden Verbraucherschützer hätten dies nicht ausreichend nachgewiesen. Die allgemeine Aussage, dass ältere Menschen das Internet und internetfähige mobile Endgeräte weniger nutzten als jüngere Menschen, reicht dem Gericht zufolge nicht aus.

Revision vor dem Bundesgerichtshof möglich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband will nun weitere Maßnahmen prüfen. Das Gericht hat eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen.

In einem ähnlichen Verfahren sind die Verbraucherschützer vor dem Oberlandesgericht Bamberg gescheitert. Dort ging es um eine Werbeaktion von Netto, bei der ebenfalls ein Preisnachlass an die Nutzung der App des Discounters gekoppelt war.

Kritik richtet sich auch gegen Datenauswertung

Umfrage „Welche Supermarkt-Apps verwenden Sie?“ (Mehrfachnennungen möglich, Angaben in Prozent)

Die grundsätzliche Kritik an solchen Angeboten geht in der Regel über den Vorwurf der Diskriminierung hinaus. Oft ist den Nutzern schlicht nicht bewusst, dass ihre App-Nutzung umfassend ausgewertet und zur Optimierung der Verkaufsstrukturen der Anbieter verwendet wird. Zudem zeigen Studien, dass sich rund zwei Drittel der App-Nutzer durch die darin angezeigten Angebote zu Mehrkäufen verleiten lassen.

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