Die EU-Kommission hat eine technische Lösung zur Altersverifikation vorgestellt, die künftig in allen Mitgliedstaaten eingesetzt werden kann. Ziel sei es, Nutzern eine einfache Möglichkeit zu geben, ihr Alter nachzuweisen, ohne dabei umfangreiche persönliche Daten preiszugeben. Die Anwendung ist nach Angaben der Kommission technisch einsatzbereit und soll in Kürze verfügbar werden.

Die technische Grundlage für die neue App hat die EU bereits im vergangenen Jahr vorgestellt und damit verbunden in ausgewählten Mitgliedsstaaten mit ersten Tests begonnen. Langfristig ist eine verpflichtende Einführung auf Basis der europäischen Regeln für digitale Dienste vorgesehen. Die Altersprüfung soll vor allem bei Inhalten und Diensten eingesetzt werden, die gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Dazu zählen unter anderem Angebote aus den Bereichen Glücksspiel, Alkoholverkauf oder Inhalte für Erwachsene.

Nachweis ohne Weitergabe persönlicher Daten

Nach Darstellung der Kommission können Nutzer mit der neuen App bestätigen, dass sie ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben, ohne weitere Angaben zu ihrer Identität machen zu müssen. Auch eine Nachverfolgung der Nutzung sei nicht vorgesehen. Die Software sei so konzipiert, dass sie lediglich das bei der Einrichtung verifizierte und hinterlegte Altersmerkmal übermittelt und keine zusätzlichen Informationen speichert.

Die Anwendung wird als quelloffene Software bereitgestellt. So sollen Mitgliedstaaten die Lösung an ihre eigenen Anforderungen anpassen können, etwa durch Übersetzungen oder die Einbindung in bestehende Systeme. Zentrale Funktionen sollen dabei jedoch unverändert bleiben, sodass grundlegende Datenschutzmechanismen nicht verändert werden können.

Verknüpfung mit künftigen EU-Wallets

Der EU-Kommission zufolge basiert die Altersverifikation technisch auf denselben Spezifikationen wie die geplanten europäischen digitalen Brieftaschen. Die EUDI-Wallets sollen bis Ende 2026 schrittweise eingeführt werden und verschiedene Nachweise bündeln, etwa Ausweisdaten oder Führerscheine. Die Altersprüfung soll künftig ebenfalls Bestandteil dieser Systeme werden können.

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