In Münster gab es eine Entscheidung, die Mobilfunkkunden und Provider gleichermaßen betrifft. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat einem Eilantrag eines Telekommunikationsanbieters stattgegeben. Hintergrund ist ein Knatsch mit der Bundesnetzagentur um sogenannte Depriorisierungsklauseln. Diese Klauseln in den Verträgen erlauben es dem Anbieter,…

Zum Beitrag: OVG NRW stoppt Verbot von Drosselklauseln für Vielnutzer

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