Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ihre Klage gegen Rewe zurückgezogen. Auslöser des Verfahrens war die Darstellung bestimmter Rabattaktionen innerhalb der Rewe-App. Dort bewirbt der Händler Produkte, bei deren Kauf sich spätere Preisnachlässe oder Guthaben für künftige Einkäufe freischalten lassen.

Die Verbraucherschützer vertraten die Auffassung, dass Kunden die Angebote nicht ausreichend bewerten könnten, wenn der spätere Bonus hervorgehoben werde, ohne gleichzeitig den Verkaufspreis des jeweiligen Artikels anzuzeigen. Nach ihrer Ansicht fehlte damit eine wichtige Grundlage für eine informierte Kaufentscheidung.

Mit dieser Argumentation hatte die Verbraucherzentrale zunächst Erfolg. Das Landgericht Köln stellte sich Ende 2025 auf die Seite der Kläger. Rewe legte jedoch Berufung ein. Im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln wurde deutlich, dass die Richter die Rechtslage anders bewerten. Nachdem sich eine Niederlage abzeichnete, zog die Verbraucherzentrale ihre Klage zurück. Die Entscheidung der ersten Instanz entfaltet damit keine Wirkung mehr.

Für Rewe bedeutet dies eine Bestätigung der eigenen Rechtsauffassung. Nach Einschätzung des Oberlandesgerichts waren in der beanstandeten Werbedarstellung keine zusätzlichen Preisangaben erforderlich.

Bonus-Apps beschäftigen weiterhin die Gerichte

Die Entscheidung reiht sich in eine längere Serie von Auseinandersetzungen rund um digitale Treueprogramme ein. Bereits im vergangenen Jahr hatten wir über Kritik an den Bonusangeboten von Rewe und Penny berichtet. Beide Handelsketten erhöhten damals die Umsatzschwellen ihrer Rabattprogramme deutlich. Kunden mussten mehr Geld ausgeben, um dieselben Preisnachlässe wie zuvor zu erhalten.

Auch andere Händler-Apps standen zuletzt im Fokus von Verbraucherschützern. Verfahren gegen Penny und Netto beschäftigten sich mit exklusiven Preisvorteilen für registrierte Nutzer. Darüber hinaus läuft weiterhin die juristische Debatte um die Frage, welche Rolle persönliche Daten bei solchen Programmen spielen.

Besonders aufmerksam verfolgt wird dabei das Verfahren rund um die Lidl-Plus-App. Der Verbraucherzentrale Bundesverband vertritt die Auffassung, dass Kunden deutlicher darüber informiert werden müssen, wenn ihre Daten wirtschaftlich genutzt werden und damit Teil der Gegenleistung für gewährte Rabatte sind. Nachdem die Verbraucherschützer vor dem Oberlandesgericht Stuttgart unterlegen waren, soll hier nun der Bundesgerichtshof weitere Klarheit schaffen.

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