Temu ist noch nicht allzu lange auf dem Markt aktiv. Der Ruf der chinesischen Plattform hat inzwischen aber schon deutlich gelitten. Wenn sich Online-Anbieter wie Temu nicht an die Regeln halten, müsse man sie im Zweifelsfall verbieten, fordert nun ein deutscher Unternehmer.

Die chinesische Billig-Plattform Temu hat in den vergangenen Monaten vor allem mit einer „geringen Produktqualität und -sicherheit“ auf sich aufmerksam gemacht, wie die Verbraucherzentrale bereits im August des vergangenen Jahres bemängelte. Seither hat sich der Ruf der chinesischen Online-Plattform kaum gebessert.

Denn bereits im März folgte dann eine Abmahnung durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen. Dabei bemängelte der vzbv unter anderem manipulative Designs auf der Website des Shops sowie sehr hohe Rabatte ohne Referenzpreise.

Der Drogerie-Unternehmer Raoul Roßmann hat im Interview mit dem Handelsblatt nun strengere Regeln für Shops wie Temu gefordert. Im Zweifelsfall müsse man Plattformen wie Temu verbieten.

Temu verbieten? Das fordert der Unternehmer Roßmann

Der Unternehmer Raoul Roßmann sieht hier vor allem auch die Politik in der Pflicht. Diese müsse verstärkt gegen fragwürdige Plattformen wie Temu vorgehen.

„Es gibt in Deutschland eine Narrenfreiheit für fragwürdige digitale Geschäftsmodelle“, kritisiert der Rossmann-Chef. In Deutschland habe es „keine Konsequenzen“, wenn sich Plattformen wie Temu nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten.

Das sei beispielsweise in Frankreich anders. Denn hier plane die Politik Strafgebühren und Werbeverbote für Verstöße von solchen Plattformen.

Könnte Temu in Deutschland einfach geschlossen werden?

Auch in Deutschland müsse es schärfere Richtlinien für Online-Plattformen geben. „Die Politik muss einschreiten, wenn über eine Plattform Produkte verkauft werden, die sich nicht an europäische Standards halten“, so Roßmann.

Wenn Temu die Regeln nicht einhält, sollte es einfach abgeschaltet werden.

Roßmann zieht hier den Vergleich zum stationären Handel in Deutschland. So müsse beispielsweise „jeder Döner-Laden schließen, wenn zweimal die Aufsicht kommt und gravierende Verstöße feststellt“. Das werde im Onlinehandel nicht auf diese Art und Weise verfolgt.

Hier müsse auch bei den Kontrollen nachgebessert werden. Roßmann zitiert eine Umfrage unter den Gewerbeaufsichtsämtern von vor ein paar Jahren. Dabei ergab sich, dass nur ein Prozent aller Stichproben im Onlinehandel geschehen.

Da es aus der Sicht von Roßmann allerdings nicht möglich ist, online angemessen viel zu kontrollieren, könne nur das Mittel der „Abschreckung durch eine konsequente Plattformhaftung“ herangezogen werden. Im Zweifel müsse man Plattformen bei zu vielen Verstößen abschalten.

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