Eine Kündigung wegen eines Social Media-Posts zu erhalten, ist auch in Deutschland möglich. Wir erklären dir, was du mit Blick auf deine Arbeit auf keinen Fall in den sozialen Medien tun solltest. 

Im vergangenen Jahr hat Meta eine Recruiterin gekündigt, nachdem sie Tipps für Jobsuchende bei TikTok gepostet hatte. Meta sah hier einen Interessenkonflikt und entließ die Frau.

Doch könnten Posts bei Social Media dich auch in Deutschland deinen Job kosten? Möglich ist es, wenn du dich nicht an bestimmte Regeln hältst.

So vermeidest du die Kündigung wegen Social Media

Private Accounts bei Instagram, Facebook und Co. sind natürlich in erster Linie auch genau das: Privatsache. Allerdings gibt es hier auch für Arbeitnehmer:innen in Deutschland einige Fallstricke, die beachtet werden sollten.

Bist du beispielsweise krank geschrieben, solltest du dir Posts vom Badesee lieber verkneifen. Natürlich sind während der Krankschreibung jegliche Aktivitäten erlaubt, die die eigenen Genesung fördern – einen guten Eindruck dürfte das bei der Arbeit allerdings trotzdem nicht hinterlassen.

Das kannst du natürlich umgehen, indem du deine Accounts auf privat stellst. Aber auch Einstellungen für „enge Freunde“, die die Zielgruppe deiner Posts einschränken, können in einem solchen Fall hilfreich sein.

Unternehmensgeheimnisse sind tabu

Richtig kritisch wird es allerdings, wenn du deine Loyalitätspflichten gegenüber deinem Arbeitgeber verletzt. Du solltest deshalb niemals Unternehmensgeheimnisse öffentlich bei Social Media posten.

Auch Aussagen, die dem Ruf des Unternehmens schaden können, fallen in diese Kategorie. Denn solche Posts bei Social Media können eine Abmahnung oder gar eine Kündigung nach sich ziehen.

Kritik ist zwar nicht gleich Kritik. Aber selbst konstruktiven Kritik ist vermutlich direkt bei deinen Vorgesetzten besser aufgehoben als in den sozialen Netzwerken.

Darauf solltest du achten, um eine Kündigung wegen Social Media zu vermeiden

Auch wenn Profile in sozialen Netzwerken grundsätzlich erst einmal Privatsache sind, kann dein Arbeitgeber dir unter Umständen dennoch den Gebrauch untersagen.

Das gilt beispielsweise, wenn dir die Nutzung deines Smartphones während der Arbeit allgemein untersagt ist. Manche Unternehmen haben aber auch die Regel, dass auf dienstlichen Geräten das Posten auf Social Media untersagt ist.

Sollte dir das alles egal sein, weil du deinen aktuellen Job sowieso nicht leiden kannst, solltest du noch eine weitere Sache beachten. Denn viele Recruiter und Headhunter sind online unterwegs.

Äußerst du dich also negativ über deinen aktuellen Arbeitgeber, könnte sich das auch negativ auf deine Karrierechancen auswirken. Denn die Inhalte werden auch weiterhin im Netz verfügbar sein und könnten einen schlechten Eindruck bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber hinterlassen.

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