Apple und andere große Technologieunternehmen werden erneut von der Europäischen Kommission unter die Lupe genommen: Es wurde eine Untersuchung von Apple, Alphabet (der Google-Muttergesellschaft) und Meta angekündigt, um zu prüfen, ob ihre neuen Maßnahmen den DMA-Vorschriften entsprechen.

Im März sind in der EU neue Verordnungen des Digital Markets Acts (DMA) in Kraft getreten, die sogenannte „Gatekeeper“ wie Apple und Google zu einer stärkeren Öffnung ihrer Systeme verpflichten. Im Fall von Apple bedeutet dies, dass alternative App-Shops zugelassen, die Regeln für den App Store gelockert und alternative Browser-Engines auf dem iPhone zugelassen werden. Apple hat mit iOS 17.4 zahlreiche neue Maßnahmen und Anpassungen eingeführt. Diese reichen der EU möglicherweise nicht aus.

EU nimmt App Store und Browser-Auswahl unter die Lupe

Das Gesetz über digitale Märkte war und ist Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen. Die Vorbereitung auf die neuen Vorschriften nahm viel Zeit in Anspruch, und nun, nach der Realisierung durch Apple und andere Unternehmen über aktualisierte Richtlinien, sind die Untersuchungen der Europäischen Kommission noch immer nicht abgeschlossen: Die EU wird Apples Änderungen im App Store vor der DMA untersuchen, wie man heute in einer Pressemitteilung berichtet. Apple muss nicht nur die Nutzung alternativer App Stores ermöglichen, sondern darf dies auch nicht so umsetzen, dass es beispielsweise für die User nachteilig erscheint.

Apple hat außerdem mehrere Regeln für alternative App-Marktplätze, die Apps außerhalb des eigenen App Stores zu veröffentlichen, aufgestellt: Dazu gehört die Core Technology Fee, die von Entwickelnden verlangt, für heruntergeladene Apps außerhalb des App Stores zu zahlen. Auch diese und weitere Regeln wird die EU nun untersuchen, ob diese Einschränkungen gegen das Gesetz über digitale Märkte verstoßen.

Aber nicht nur die neuen App Store-Regularien von Apple stehen auf dem Prüfstand. Die EU wird auch untersuchen, ob die Möglichkeit, Standardsoftware zu entfernen, Einstellungen zu ändern und Auswahlbildschirme anzuzeigen, mit den DMA-Regeln vereinbar ist. Mit letzterem bezieht sich die EU beispielsweise auf den Auswahlbildschirm, der beim Öffnen von Safari erscheint. In diesem Bildschirm werden verschiedene alternative Browser in keiner bestimmten Reihenfolge angezeigt, um die Auswahl einer Safari-Alternative zu erleichtern. Die Gestaltung dieses Auswahlbildschirms ist jedoch ein Bestandteil der Diskussion: Die EU will untersuchen, ob dieser Bildschirm die Wahl des Browsers offen und fair macht und ob er gegen die DMA-Vorschriften verstößt. Apple selbst ist der Meinung, dass es mit all den jüngsten Änderungen die neuen europäischen Vorschriften einhält.

Amazon, Alphabet und Meta im Fokus

Gleichzeitig gibt die Europäische Kommission bekannt, dass auch Amazon, Meta und Alphabet in diese Untersuchung einbezogen werden. Bei Amazon soll untersucht werden, ob die eigenen Marken bevorzugt werden, während bei Google die Suchmaschine untersucht werden soll. Die Anzeige von Google-Suchergebnissen würde möglicherweise insbesondere andere Google-Dienste wie Google Shopping bevorzugen. Auch der Google Play Store wird aus denselben Gründen wie der App Store von Apple untersucht. Metas Auswahlbildschirm, der die User vor die Wahl stellt, der Datenweitergabe zuzustimmen oder für den Dienst zu bezahlen, würde keine gute Alternative bieten, wenn man der Datenweitergabe nicht zustimmt.

Die Ergebnisse der Untersuchung werden innerhalb von 12 Monaten erwartet. Sobald diese vorliegen, werden die betroffenen Konzerne benachrichtigt und erhalten Empfehlungen, wie sie ihre eigenen Regeln verbessern können. Zugleich warnt die Europäische Kommission auch davor, dass Geldstrafen drohen – bei Verstößen gegen den Digital Markets Act können Strafen in Milliardenhöhe verhängt werden.

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